Stadt- & Raumplanung
Öffentliches Baurecht
Ob ein Grundstück für die Bebauung geeignet ist, richtet sich nach drei unterschiedlichen Rechtsgebieten:
dem vom Bundesgesetzgeber erlassenen Städtebaurecht (gesetzliche Grundlagen sind u.a. das Baugesetzbuch BauGB und die Baunutzungsverordnung BauNVO)
dem Landesbauordnungsrecht (gesetzliche Grundlage ist u.a. die Bauordnung NRW BauO NRW)
und den Anforderungen im sonstigen öffentlichen Recht (Baunebenrecht).
Alle drei Rechtsbereiche enthalten Bauvorschriften, die beim Bauen von Bedeutung sein können. Ein Vorhaben kann nur dann verwirklicht werden, wenn die rechtlichen Anforderungen vollständig beachtet wurden oder aber die dafür zuständigen Behörden.
Stadtplanung und Städtebau
Was ist das Städtebaurecht? Wie plant die Gemeinde?
Der Bundesgesetzgeber regelt das Städtebaurecht (auch Bauplanungsrecht genannt) in Deutschland, also die Siedlungs- und Freiraumentwicklung im Bundesgebiet u.a. durch das Baugesetzbuch (BauGB).
Auf Grundlage des Städtebaurechts haben Städte und Gemeinden die Planungshoheit für ihre Gemeindegebiete. Das bedeutet, dass die Städte und Gemeinden selbst für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung ihres Gemeindegebietes zuständig sind.
Die gesetzliche Grundlage der Gemeinden für die städtebauliche Entwicklung bilden die Vorgaben des Bundesgesetzgebers:
- das Baugesetzbuch (BauGB),
- die Baunutzungsverordnung (BauNVO),
- umweltrechtliche Grundlagen
sowie die Vorgaben des Landesgesetzgebers:
- Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW).
Die städtebauliche Entwicklung erfolgt durch Pläne, die je nach Maßstab gröbere oder feinere Aussagen zu bestimmten Bereichen treffen.
Wie ist Planung in Deutschland aufgebaut?
Planung wird auf ganz unterschiedlichen Ebenen (von Europa bis zum konkreten Grundstück) mit verschiedenen Betrachtungsweisen und Fragestellungen betrieben. Alle Pläne und Programme bauen aufeinander auf und müssen sich gegenseitig beachten (Gegenstromprinzip).
Welche Planarten gibt es und welche Bedeutung haben sie in der Stadtplanung?
Bezugsraum der Planungsebene | Fachbegriffe der Planung |
Europa | Europäische Raumordnung |
Bundesrepublik Deutschland | Raumordnung des Bundes |
Bundesland NRW mit den Teilräumen (für Wipperfürth der Regierungsbezirk Köln) | Raumordnung des Landes mit der Landesentwicklungsplanung (LEP NRW) Regionalplanung mit dem Regionalplan (ehemals Gebietsentwicklungsplan) |
Städte und Gemeinden Teilgebiete der Gemeinde | Vorbereitende Bauleitplanung mit dem Flächennutzungsplan (FNP) näheres zum Flächennutzungsplan Verbindliche Bauleitplanung mit dem Bebauungsplan (B-Plan) |