Stadt- & Raumplanung
Bauleitplanung
Die Bauleitplanung dient einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung. In den Bauleitplänen sollen die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber zukünftigen Generationen in Einklang gebracht werden und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende soziale Bodennutzung gewährleisten (§ 1 Abs. 5 BauGB).
Flächennutzungsplan und Bebauungspläne
Instrumente der Bauleitplanung auf kommunaler Ebene sind der Flächennutzungsplan und die Bebauungspläne.
Die Planungen durchlaufen in der Regel ein zweistufiges Beteiligungsverfahren, bei denen die Öffentlichkeit und die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen abgeben können, die im weiteren Verfahren zu berücksichtigen sind. Zusammenfassend ergibt sich folgendes Schema bei Aufstellung bzw. Änderung der Flächennutzungs- und Bebauungsplanung:
Erste Stufe - frühzeitige Beteiligung
In der ersten Stufe, der sog. frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB, ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig darüber zu informieren, welche allgemeinen Ziele und Zwecke die Planung verfolgt, mit welchen voraussichtlichen Auswirkungen zu rechnen ist und welche Alternativen oder Varianten gegebenenfalls vorhanden sind.
Für den Zeitraum von einem Monat liegt der Planentwurf im Alten Stadthaus, Marktplatz 15, zur Einsicht aus.
Die frühzeitige Beteiligung wird mindestens eine Woche vorher an der Bekanntmachungstafel, eingangs am Rathaus Marktplatz 1, amtlich bekannt gemacht. Entsprechend den Erkenntnissen aus der ersten Verfahrensstufe wird der Planentwurf überarbeitet.
Zweite Stufe - Offenlage
Im Rahmen der zweiten Beteiligungsstufe, der Offenlage, wird der Planentwurf samt Begründung/Umweltbericht für die Dauer eines Monats im Alten Stadthaus öffentlich ausgelegt.
Auch hier wird den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geboten, sich während den Dienststunden über die Planungen zu informieren, ihre Bedenken, Einwände oder Anregungen schriftlich oder mündlich zu äußern und sich so aktiv am Planungsprozess zu beteiligen.
Ort und Dauer der Offenlage werden mindestens eine Woche vor Beginn an der Bekanntmachungstafel sowie in der Bergischen Landeszeitung amtlich bekannt gemacht.
Abwägung und Beschluss des Rates
Die Verwaltung unterbreitet dem politischen Fachausschuss und der Ratsversammlung einen Vorschlag, damit die vielfältigen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen werden können. Der Rat beschließt die Bebauungspläne als Satzung.