Stadt- & Raumplanung
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Der für das gesamte Gemeindegebiet geltende Flächennutzungsplan stellt die Art der Bodennutzung für die Gemeinde dar. Dies schließt bereits bebaute, aber auch bisher unbebaute Flächen mit ein.
Aus dem Flächennutzungsplan kann abgelesen werden, wo sich Wohnbauflächen, Gewerbe- und Industriebauflächen, Flächen für die Landwirtschaft, Wald, Wasserflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen sowie Versorgungs- und Grünflächen befinden bzw. wo deren Entwicklung geplant ist.
Der Flächennutzungsplan ist für die Behörden verbindlich, hat jedoch keine unmittelbare Rechtswirkung für die einzelnen BürgerInnen. Aus dem Flächennutzungsplan entwickelt die Stadt für genau abgegrenzte Bereiche die Bebauungspläne.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Im Flächennutzungsplan (FNP) wird für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung in den Grundzügen dargestellt. Beispiele der Darstellungen: Wohnbauflächen (W), gemischte Bauflächen (M), Gewerbeflächen (G), Flächen für den Gemeinbedarf, Grünflächen, landwirtschaftliche Flächen und Wald (Aufzählung nicht abschließend).
Was ist die Aufgabe eines Flächennutzungsplanes?
Die Flächennutzungsplanung (FNP) der Kommune ist das einzige mit einem rechtlichen Verfahren ausgestattete städtebauliche Planungsinstrument, das sich auf das gesamte Stadtgebiet bezieht und alle Einzel- und Fachplanungen bündelt und integriert.
Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist die Aufgabe des Flächennutzungsplans:
„für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen“. Durch den Flächennutzungsplan wird der planerische Wille der Gemeinde in Bezug auf die zukünftige Art der Nutzung der Flächen ausgedrückt. Die Gründe für eine Darstellung der Flächen sind in der Begründung zum FNP darzulegen.
Der besondere Wert der Flächennutzungsplanung liegt in der Querschnittsbetrachtung und Zusammenschau aller planungsrelevanten Daten und der Festlegung auf Entwicklungsziele. Dies geschieht durch den Zwang zu einer Darstellung der beizubehaltenden oder beabsichtigten Nutzung für jede Fläche des Stadtgebietes (Steuerungswirkung).
Das Baugesetzbuch geht von einem umfassenden Gestaltungsanspruch der Bauleitplanung auf kommunaler Ebene aus, der in der Vorbereitung und Lenkung der Nutzung aller Flächen des gesamten Stadtgebietes liegt. Trotzdem ist die Hansestadt Wipperfürth bei dieser Aufgabe nicht völlig frei und muss überörtliche Planungsvorgaben beachten und berücksichtigen.
Hierbei gibt es in der Hierarchie der Planungsebenen von der Raumordnung und Landesplanung bis herunter zur einzelnen Fachplanung Vorgaben, die den Planungsspielraum definieren und die Planungshoheit einschränken.
Planungsebene | Rechtsgrundlage | Aufgabe | Instrumente |
Bund | Raumordnungsgesetz (ROG) | Räumliche Entwicklung des Bundesgebietes | Raumordnungs- |
Land | Landesplanungsgesetz (LPlG) | Räumliche Entwicklung des Landes | Landesentwicklungs- |
Land – | Raumordnung/Landes-planungsgesetz | Festlegung regionaler Ziele der Raumordnung und Landesplanung für die Entwicklung der Regierungsbezirke und alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen in ihnen | Regionalplan (ehemals Gebietsentwicklungs- |
Kommune | Baugesetzbuch | Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke in der Kommune mit dem Ziel einer geordneten städtebaulichen Entwicklung | Flächennutzungsplan |
Öffentliche | Fachgesetze | Raumbedeutsame Planungen für die jeweiligen Fachbereiche (z. B. überörtliche Verkehrsinfrastruktur, Natur- und Landschaftsschutz, Wasserwirtschaft, Ver- und Entsorgung) | Fachpläne des jeweiligen Fach bereichs |
Der Auszug aus dem aktuellen Landesentwicklungsplan und dem Regionalplan des Regierungsbezirks Köln, Teilabschnitt Köln enthält für Wipperfürth Aussagen wie zentralörtliche Bedeutung, Lage zu überörtlichen Entwicklungsachsen, Lage und Bestimmung der Siedlungsbereiche, Freiraumfunktionen, überörtliche Verkehrs- und Leitungstrassen und Schutzbereiche. Diese Vorgaben sind für die Stadtentwicklung von Wipperfürth rahmensetzende Bestimmungsgrößen, bei deren Zustandekommen die Hansestadt beteiligt wurde und die nun als Vorgaben in den Flächennutzungsplan einfließen. Sie unterliegen im Bauleitplanverfahren nicht der Abwägung durch die Hansestadt Wipperfürth.
Die Beteiligung der Öffentlichen Planungsträger für Fachplanungen (TÖB) im Verfahren zur Erstellung des Flächennutzungsplans führt für deren Planungen zu einer Bindung an diesen Plan, soweit nicht unabsehbare Entwicklungen Änderungen erfordern.