Wirtschaft und Wohnen
Lärmaktionsplan
Der Ausschuss für Stadtplanung und Umwelt (ASU) hat am 16.09.2020 beschlossen einen Lärmaktionsplan für Wipperfürth zu erarbeiten.
Alle europäischen Kommunen sind verpflichtet einen solchen aufzustellen und alle 5 Jahre zu aktualisieren. Die Inhalte und Ziele sind in der Umgebungslärmrichtlinie geregelt. Ziel und Zweck von Lärmaktionsplänen ist es, aufzuzeigen welche Nutzungen (Wohnungen, Schulen, Krankenhäuser) besonders von Verkehrslärm beeinträchtigt sind. Ferner sind Maßnahmen zu bestimmen, welche die Lärmbelastung reduzieren können oder grundsätzlich geeignet sind, dass motorisierter Verkehr reduziert wird (z.B. Stärkung des ÖPNV und Radverkehrs) bzw. nicht entsteht ( z.B. durch Homeoffice und Bildung von Fahrgemeinschaften). Geeignete Maßnahmen sollen für fünf Jahre festgelegt werden und anschließend erneut bewertet werden.
Dass Kartenwerk der Lärmkarten wurde vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) zur Verfügung gestellt. Für Wipperfürth wurden drei Verkehrsstraßen ( B506; B 237 und L 284) ermittelt, die erhöhte Lärmimmissionen auf verschiedenen Abschnitten aufweisen. Zusätzlich wurde die Egener Straße ( K13) in der Planung berücksichtigt.
Der Lärmaktionsplan legt ferner ein „ruhiges Gebiet“ fest. Dieses hat die Hansestadt Wipperfürth zu schützen und in Ihren sonstigen Planungen zu berücksichtigen, dass für diese Flächen die Lärmimmissionen dauerhaft gering bleiben.
Aktueller Planungsstand des Lärmaktionsplanes Wipperfürth
Bei der Aufstellung des Lärmaktionsplanes wurden die Öffentlichkeit, Behörden und Nachbarkommunen beteiligt. Hierzu wurden jeweils zwei Beteiligungsstufen durchgeführt, in denen Stellungnahmen als Bedenken oder Anregungen vorgetragen werden konnten. Ein Teil der vorgetragenen Anregungen wurde in die Lärmaktionsplanung eingestellt. Abschließend hat der Rat in seiner Sitzung am 25.06.2024 darüber entschieden und die Lärmaktionsplanung Wipperfürth als Satzung beschlossen. Die Lärmaktionsplanung Wipperfürth ist nachfolgend als PDF einsehbar und steht als Download bereit.
Die in der jetzigen Fassung der Lärmaktionsplanung nicht berücksichtigten Stellungnahmen einzelner Personen, sollen zu einem späteren Zeitpunkt im Rat erörtert werden. Ferner sollen mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW, als zuständige Fachbehörde für bauliche Maßnahmen, mögliche Maßnahmen erörtert und möglichst auch terminiert werden. Daraufhin soll dann zeitnah eine modifizierte Variante des Lärmaktionsplans Wipperfürth erarbeitet werden.
Weiterführende Links
Infoseite des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen: http://www.umgebungslaerm.nrw.de/
Die Infoseite vom Landesamt für Natur, Landschaft und Verbraucherschutz NRW mit diversen Infos zum Thema Umwelt > Lärm http://www.lanuv-nrw.de