Stadt- und Raumplanung
Das kommunale Haus- und Hofprogramm
Gebäude, Fassaden und Plätze verleihen einer Stadt das besondere Etwas. Ein optisch ansprechendes Stadtbild entfaltet Anziehungskraft, Anwohner*innen identifizieren sich mit ihrem Wohnumfeld und fühlen sich dort wohl. Die im Zuge des Integrierten Handlungskonzepts (InHK) bereits umgesetzten Maßnahmen haben erfreulicherweise zu einer deutlich wahrnehmbaren Steigerung der Attraktivität und Aufenthaltsqualität unserer Innenstadt geführt. Eine städtebauliche und gestalterische Aufwertung des Stadtkerns kann jedoch nicht alleine durch öffentliche Investitionen erreicht werden. Ebenso bedeutsam sind private Investitionen in die Modernisierung bzw. Sanierung der Wohn- und Geschäftshäuser samt Freiflächen.
Mit Unterstützung von Land, Bund und der Hansestadt Wipperfürth sollen Gebäudeeigentümer*innen durch einen Zuschuss motiviert werden, Ihre dem öffentlichen Raum zugewandten Fassaden und Hofflächen zu sanieren. Ziel ist es durch Investitionen das Wohnumfeld in der Innenstadt der ältesten Stadt des Bergischen Landes nachhaltig zu verbessern.
Das Fördervolumen umfasst insgesamt 60.000,00 €. Gefördert werden bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, wobei der maximale Zuschuss für die Gesamtförderung pro Immobilie bei 3.000,00 € liegt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Anträge werden entsprechend des Eingangs bearbeitet.
Verlängerung des Durchführungszeitraums bis 31.05.2023
Letzte Chance zum kommunalen Haus- und Hofprogramm nutzen und über finanziellen Zuschuss freuen. Es können weiterhin Anträge eingereicht werden.
Die Maßnahmen müssen bis zum 31.05.2023 vollständig umgesetzt sein. Gefördert werden bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, wobei der maximale Zuschuss für die Gesamtförderung pro Immobilie bei 3.000,00 € liegt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Anträge werden entsprechend des Eingangs bearbeitet.
Auf der Homepage der Hansestadt Wipperfürth finden Sie den Gestaltungsleitfaden Innenstadt, welcher als Bewertungsgrundlage für das Haus- und Hofprogramm dient, sowie die erforderlichen Förderrichtlinien, den Anwendungsbereich, das Antragsformular und die weitergehenden Anlagen.
Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen
Anlage 1 - Gestaltunsleitfaden Innenstadt
Anlage 2 - Räumlicher Anwendungsbereich Gestaltungsleitfaden
Seit dem 12.10.2020 ist die Gestaltungssatzung Innenstadt der Hansestadt Wipperfürth rechtskräftig. Jegliche Vorhaben an Bestandsgebäuden und Neubauten, Fassaden, Fenstern, Dächern, Türen, Werbeanlagen etc. haben den Vorgaben aus der Gestaltungssatzung Innenstadt zu entsprechen. Ebenfalls ist der Bebauungsplan Nr. 112 Innenstadt als Satzung beschlossen worden, welcher aufgrund seiner planerischen und textlichen Festsetzungen einzuhalten ist. Aufgrund der Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 112 Innenstadt ist die Veränderungssperre außer Kraft getreten.
Anlage 1 - räumlicher Geltungsbereich
Anlage 2 - ortsbildprägende Gebäudeseiten Gestaltungssatzung