Bauen & Wohnen
Bebauungsplan Nr. 126 Kupferberg - Hönniger Bruch
Geltungsbereich
Das Plangebiet liegt am östlichen Rand des Ortsteils Kupferberg. Das gesamte Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 3,4 ha. Der Geltungsbereich des B-Plans umfasst in der Gemarkung Klüppelberg, Flur 11 den Großteil des Flurstücks 1577.
Das Plangebiet wird
- im Norden und Osten durch Waldflächen,
- im Süden durch Waldflächen und die Ortslage Kupferberg sowie
- im Westen durch die Dörpinghauser Straße und die Halver Straße (L 284)
begrenzt.
Ziele
Das wesentliche städtebauliche Ziel des Bebauungsplans Nr. 126 Kupferberg – Hönniger Bruch ist die planungsrechtliche Sicherung eines mischgebiets-verträglichen Gewerbestandortes in der Ortslage Kupferberg.
Verfahrensstand
Der Aufstellungsbeschluss erfolgte am 19.06.2024 durch den Ausschuss für Stadtentwicklung. Öffentliche Auslegung des Entwurfs vom 14.10.2024 bis 14.11.2024 einschließlich. Stellungnahmen werden persönlich (nach Terminvereinbarung), schriftlich oder per E-Mail unter bauleitplanung@wipperfuerth.de entgegengenommen.