Bebauungsplan
Was ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan
- oder auch Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) genant -
Anstelle eines Bebauungsplans, der zumeist für einen größeren Bereich von der Stadt im öffentlichen Interesse aufgestellt wird, kann auch aufgrund einer privaten Initiative (zum Beispiel eines Investors) die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (Vorhaben- und Erschließungsplans) zugunsten privater Interessen geschaffen werden. Auch der VEP regelt die baurechtliche Grundlage für die Zulässigkeit eines Vorhabens.
Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan betrifft nur ein einzelnes oder einige wenige Vorhaben, die schnell realisiert werden sollen. Darüber hinaus schreibt § 12 BauGB vor, dass der Vorhabenträger mit der Stadt einen Durchführungsvertrag abschließt und sich darin verpflichtet, das Vorhaben innerhalb einer bestimmten Zeit zu realisieren und die Kosten für die Planung und die Erschließung zu tragen.