Bebauungsplan
Was sind Bebauungspläne der Innenentwicklung?
Dient ein Bebauungsplan der Wiedernutzbarmachung von Flächen in bereits besiedelten Bereichen, ihrer Nachverdichtung oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung kann, sofern bestimmte Grundflächengrößen eingehalten werden, das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB angewendet werden. Bei Erfüllung der Voraussetzungen kann im beschleunigten Verfahren der Bebauungspläne der Innenentwicklung auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB, die Durchführung einer Umweltprüfung und der Pflicht zur Erstellung eines Umweltberichts verzichtet werden. Das Bauvorhaben gilt nicht als ausgleichspflichtiger Eingriff in Natur und Landschaft, sodass keine Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen sind.