Bauen & Wohnen

Bebauungsplan Nr. 104 Thier-West (Aherbusch)

Geltungsbereich

Das Plangebiet liegt zentral im Siedlungsbereich des Kirchdorfs Thier unmittelbar an der Johann-Wilhelm-Roth-Straße. Nordöstlich grenzt das bestehende Feuerwehrgerätehaus Thier unmittelbar an das Plangebiet. Südwestlich grenzen Wohnhäuser der Johann-Wilhelm-Roth-Straße an das Plangebiet. Das gesamte Areal wird über die Johann-Wilhelm-Roth-Straße erschlossen, die den Abschluss des Plangebietes in südlicher Richtung bildet.

 

Ziele

Die wesentlichen Planungsziele des Bebauungsplans Nr. 104 Thier-West (Aherbusch) soll neuer Wohnraum in Form von Einzel- und Doppelhäusern (max. 2 WE je Objekt) geschaffen werden um der Nachfrage nach Wohnraum auf dem Kirchdorf gerecht zu werden. Ebenfalls sind die notwendigen Stellplätze für die geplante Bebauung planungsrechtlich zu sichern. Des Weiteren ist die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung

eines Feuerwehrgerätehauses mit dazugehöriger Stellplatzanlage im Zuge des Bauleitplanverfahrens ein weiteres Planungsziel.

Verfahrensstand

Aufstellungsbeschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt erfolgte am 09.12.2015. In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 18.09.2024 wurde über die eingegangenen Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung beraten. Dem Planentwurf des Bebauungsplans Nr. 104 Thier-West (Aherbusch) wurde zugestimmt.

 

Öffentliche Auslegung des Entwurfs vom 14.10.2024 bis 14.11.2024 einschließlich. Stellungnahmen werden persönlich (nach Terminvereinbarung), schriftlich oder per E-Mail unter bauleitplanung@wipperfuerth.de entgegengenommen.

 

Aktuelle öffentliche Bekanntmachung zum Bauleitplanverfahren

(PDF im Anhang „Offenlage-Aushang-Bekanntmachung“)