Hochwasserrisikomanagement

Hochwasserschutz

Worum geht es?

Die europäische Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL) trat am 26. November 2007 in Kraft und wurde zum 01.03.2010 in der Neufassung des Wasserhaushaltsgesetzes in nationales Recht überführt. Ziel der Richtlinie ist die "Verringerung nachteiliger Folgen für die menschliche Gesundheit, Umwelt, wirtschaftliche Tätigkeiten und das Kulturerbe welche durch Hochwasser ausgelöst werden können". Die Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels werden innerhalb des Einzugsgebiets eines Gewässers durch die Erstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen (HWRM-Plänen) koordiniert. Das maßgebliche Gewässer für die Hansestadt Wipperfürth ist die Wupper einschließlich der Nebengewässer Hönnige und Gaulbach. Die Schwerpunkte der Maßnahmen liegen dabei auf Vermeidung, Schutz und Vorsorge.

Wie soll das Ziel erreicht werden?

Wie ausgeführt, beinhaltet die Zielsetzung die Erstellung von HWRM-Plänen. Diese Zielsetzung ist, gemäß den Vorgaben der Richtlinie, in vier Teilschritten untergliedert:

1. Abgrenzung von Gebieten mit potentiell signifikantem Hochwasserrisiko

Im Zuge der Umsetzung der HWRM-Richtlinie wurden ausschließlich diese Gewässer(abschnitte) einer näheren Betrachtung unterzogen. Mit Hilfe eines standarisierten Abschätzverfahrens wurden sämtliche Gewässer(abschnitte) aus der eingangs genannten Liste auf ein potentiell signifikantes Hochwasserrisiko eingestuft. Für das Einzugsgebiet der Wupper wurden 18 Gewässer mit einer Gesamtlänge von 318 Kilometern nach der beschriebenen Methode bewertet und eingestuft. Im Ergebnis wurden 12 Gewässer mit einer Gesamtlänge von 172 Kilometern (= 54%) als potentiell hochwassergefährdet eingestuft.

2. Erstellung von Hochwassergefahrenkarten mit geringer, mittlerer und hoher Wahrscheinlichkeit

Auf Basis der geologischen, klimatischen, hydrologischen Kennwerte der jeweiligen Gewässer wurden die jeweiligen Hochwassergefahrenkarten erstellt. Hierbei wurden auch die Siedlungsdichte (→ Versiegelungsgrad) sowie langjährige Abflussmessungen und dokumentierte Hochwasserereignisse entsprechend berücksichtigt. Die Gefahrenkarten wurden jeweils für Hochwasser mit häufiger (HQhäufig), mittlerer (HQ100) und geringer (HQextrem) Wiederholungszeit erstellt. Dies entspricht einer Wiederkehrwahrscheinlichkeit von 10, 100 und 1000 Jahren. Die Gefahrenkarten informieren über die mögliche Ausdehnung und Tiefe einer Überflutung für die drei genannten Hochwasserszenarien.

Im Einzugsgebiet der Wupper kam es in den Jahren 1852, 1890 und 1946 zu starken Überflutungen. Durch den Rückhalt der Wupper-Talsperre unterhalb von Hückeswagen konnten Hochwasserspitzen seit Ende der 1980er Jahre deutlich abgemildert werden. Diese Abmilderung betrifft jedoch nur den Flussabschnitt der Unteren Wupper. Im Gebiet der Hansestadt Wipperfürth erstreckt sich die Hochwassergefahr nur über sehr kleine Gebiete in den Unterläufen des Gaulbachs und der Hönnige. Entlang der Wipper / Wupper sind zwar größere Flächen betroffen; diese sind jedoch nahezu vollständig unbebaut. Die Gefahrenkarten können hier angeschaut und als PDF-Datei herunter geladen werden.

3. Erstellung von Hochwasserrisikokarten mit geringer, mittlerer und hoher Wahrscheinlichkeit

In der Darstellung der Hochwasserrisikokarten wird die flächenmäßige Ausdehnung eines Hochwassers aus der Hochwassergefahrenkarte übernommen. Darüber hinaus enthalten diese Karten Angaben über:

  • Anzahl der potentiell betroffenen Einwohner.
  • Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten im potentiell betroffenen Gebiet.
  • Anlagen, die im Falle einer Überflutung Umweltverschmutzungen verursachen können.
  • Spezifische Verschmutzungsquellen; wenn vorhanden.

Wie bereits in der Erläuterung zu den Hochwassergefahrenkarten dargestellt, sind im Einzugsgebiet der Oberen Wupper, innerhalb des Wipperfürther Stadtgebiets, bei Hochwasserereignissen mehrere Bereiche betroffen. Erwartungsgemäß befinden sich die Überflutungsflächen überwiegend entlang der Wupper. Auf Grund der geringen Bebauung außerhalb der Innenstadt sind hiermit keine nennenswerten Risiken verbunden. Im Bereich der Innenstadt befindet sich der Abschnitt zwischen Ohler Wiesen und der Kaiserstraße innerhalb des Überflutungsbereichs. Hierzu ist jedoch anzumerken, dass die Wohnbebauung nur in geringem Umfang betroffen ist und dies auch nur bei extremen Hochwasserereignissen (HQ1000). Maßgeblich für die Bemessung des Hochwasserschutzes ist jedoch das 100-jährliche (HQ100) Hochwasserereignis. Bei letztgenanntem Hochwasser sind nur Einzelobjekte in sehr geringem Ausmaß betroffen. In den Nebengewässern Gaulbach und Hönnige ist die Situation mit der Wupper durchaus vergleichbar. Allerdings sind hier die unteren Teilabschnitte etwas kritischer zu sehen. So ist bei der Hönnige im Bereich der Leiersmühle und beim Gaulbach der Abschnitt zwischen Lüdenscheider Straße und der Ostlandstraße die Überflutungsgefahr größer als in den übrigen Gewässerabschnitten. Die Risikokarten können hier angeschaut und als PDF-Datei herunter geladen werden.

4. Aufstellung von Risikomanagementplänen

Die Aufstellung von Risikomanagementplänen stellt die eigentliche Zielsetzung der europäischen HWRM-Richtlinie dar. Diese Pläne dienen dazu, die nachteiligen Folgen, welche von einem niedrigen und mittleren Hochwasserereignis ausgehen können, zu minimieren. Im Einzelnen sind hier zu benennen:

  • Die Vermeidung neuer Risiken
  • Die Verringerung bestehender Risiken
  • Die Verringerung nachteiliger Folgen während eines Hochwasserereignisses
  • Die Verringerung nachteiliger Folgen nach einem Hochwasserereignis

In Nordrhein-Westfalen wurden angemessene Ziele in einem Katalog zusammengefasst, die Bezug auf die vier Schutzgüter nehmen und die Bereiche "Vermeidung", "Schutz" und "Vorsorge" berücksichtigen. Unter den aufgelisteten Kategorien wurden nachfolgende Einzelziele definiert:

Vermeidung neuer Risiken:

  • Erhalt bestehender Abfluss- und Retentionsfunktionen im und am Gewässer unter Berücksichtigung der Ziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie.
  • Vermeidung von Siedlungstätigkeiten in Überschwemmungsgebieten.
  • Umsetzung einer hochwasserangepassten Bauweise in Gebieten mit HQextrem.
  • Vermeidung einer Erhöhung des Schadenspotenzials nicht hochwasserangepassten Nutzungen in Gebieten mit HQextrem.
  • Vermeidung eines nicht hochwasserangepassten Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen in Gebieten mit HQextrem.
  • Vermeidung neuer Erosionsrisiken
  • Anpassung und ggf. Ergänzung des technischen Hochwasserschutzes.

Verringerung bestehender Risiken:

  • Verbesserung des natürlichen Wasserrückhalts im und am Gewässer unter Berücksichtigung der Ziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie.
  • Wiederherstellung der Abflussleistung an Gewässern in Siedlungsgebieten unter Berücksichtigung der Ziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie.
  • Verbesserung der Widerstandsfähigkeit von Gebäuden, Anlagen und Infrastruktur in Gebieten mit HQextrem.
  • Reduzierung des Schadenspotentials durch Nutzungsanpassung in Gebieten mit HQ100.
  • Verringerung eines nicht angepassten Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen in Gebieten mit HQextrem.
  • Minderung der Überschwemmungsgefahr für ausgewählte Objekte / Gebiete.

Verringerung nachteiliger Folgen während eines Hochwasserereignisses:

  • Verbesserung der Reaktionsfähigkeit der betroffenen Bevölkerung und Verantwortlichen für Anlagen, Einrichtungen und Betriebe.
  • Verbesserung der Reaktionsfähigkeit von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben auf kommunaler / regionaler Ebene.
  • Verbesserung der organisatorischen Grundlagen und Ressourcen für die Gefahrenabwehr.

Verringerung nachteiliger Folgen nach einem Hochwasserereignis:

  • Verbesserung der Möglichkeiten zur Schadensnachsorge durch die betroffene(n) Bevölkerung und Verantwortlichen für Anlagen, Einrichtungen und Betriebe.
  • Verbesserung der Möglichkeit zur Schadensnachsorge durch Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben auf kommunaler / regionaler Ebene.
  • Absicherung gegen existentielle finanzielle Schäden durch Versicherungen und Rücklagen.
  • Hochwassergerechte Sanierung / Wiederherstellung.

Im HWRM-Plan für Nordrhein-Westfalen wurden für alle vorgenannten Ziele Einzelmaßnahmen festgeschrieben um die Zielsetzung der europäischen Richtlinie zu realisieren bzw. zu erfüllen. Im Zuge der Maßnahmenplanung wurde verbindlich geregelt, wer für welche Einzelmaßnahmen verantwortlich ist bzw. für deren Umsetzung Sorge zu tragen hat. Außerdem wurde festgelegt, wann mit der jeweiligen Einzelmaßnahme zu beginnen ist und bis wann diese Maßnahme abgeschlossen sein muss. Die Ergebnisse der Maßnahmenplanung resultieren in einem Maßnahmenkatalog. Als verbindliches Instrument bildet der Maßnahmenkatalog den Handlungsrahmen aller am Hochwasserschutz beteiligten Behörden und Organisationen. Der Maßnahmenkatalog wurde für jede Kommune in NRW, als Kommunalsteckbrief, einzeln verfasst.

Welche Maßnahmen sind für Wipperfürth vorgesehen?

Der Kommunalsteckbrief für die Hansestadt Wipperfürth zur HWRM-Planung kann hier angeschaut und als PDF-Datei herunter geladen werden. Im Steckbrief für das Stadtgebiet Wipperfürth sind 53 Einzelmaßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes beschrieben. Von diesen 53 Einzelmaßnahmen obliegen 11 Maßnahmen der unmittelbaren Zuständigkeit der Hansestadt Wipperfürth. Eine weitere Maßnahme liegt in der gemeinsamen Verantwortung des Wupperverbandes und der Hansestadt Wipperfürth. Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass auf den Seiten 5 und 6 jeweils die Stadt Radevormwald als Maßnahmenträger aufgeführt wird. Hier handelt es sich offensichtlich um einen Druckfehler; verantwortlich ist natürlich die Hansestadt Wipperfürth.

Bei zwei Maßnahmen (F02-01, F02-02; Seite 3) handelt es sich um Handlungsvorgaben für die Stadtverwaltung Bei der Fortschreibung des Flächennutzungsplans sowie bei der Aufstellung / Änderung von Bebauungsplänen sind die Hochwasserrisiken entsprechend zu berücksichtigen (Planungsabteilung). Diese Maßnahmen lassen sich kostenneutral umsetzen. Auch bei den Maßnahmen V01-02 und V02-03 (Seite 5 und 6) handelt es sich um laufende Aufgaben der Verwaltung (Untere Bauaufsichtsbehörde), welche keine zusätzlichen Kosten nach sich ziehen. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass die Hochwassergefahrengebiete in den Siedlungsbereichen von Wipperfürth sehr überschaubar sind. Die Maßnahmen T08-03, V03-02 und V08-01 (Seite 5, 6 und 8) sind informativer Natur und mit einem geringen finanziellen Aufwand realisierbar. Das Aufstellen bzw. Aktualisieren von Alarm- und Einsatzplänen gehört ebenfalls zum Geschäft der laufenden Verwaltung. Es ist davon auszugehen, dass Hochwasserszenarien bereits in der Vergangenheit hierbei berücksichtigt wurden.

Als konkrete Einzelmaßnahmen wurden die Planung und Entwicklung von Retentionsflächen am Gaulbach (W03-03; Seite 4) und die Schleifung des Wehres im Bereich der Firma Radium (T05-99-a; Seite 5) im Steckbrief übernommen. Die Verwaltung hält die vorgenannten Projekte für ausgesprochen sinnvoll und hat sich aktiv dafür eingesetzt, diese als Hochwasserschutzmaßnahme in die Managementplanung aufzunehmen. Ob diese Maßnahmen jedoch umgesetzt werden können liegt nicht in der Entscheidungskompetenz der Stadtverwaltung. da hiervon auch Privateigentümer betroffen sind. Die geplanten Retentionsflächen für den Gaulbach befinden sich im Privatbesitz und müssten entsprechend durch die Stadt erworben werden. Die Wehranlage am ehemaligen Turbinenhaus befindet sich im Eigentum der Hansestadt Wipperfürth; das Recht der Wasserentnahme hat jedoch die Firma Radium inne und wird auch in Anspruch genommen. Die Beseitigung des Wehres würde demnach die Fa. Radium benachteiligen. Es müssen demnach Alternativen für die jetzige Wasserentnahme gefunden werden vor ein Abbruch der Wehranlage realisierbar ist.

Alle weiteren Maßnahmen können dem Kommunalsteckbrief entnommen werden. Weitere Informationen rund um das Thema Hochwasserrisikomanagement finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW unter www.flussgebiete.nrw.de.

Noch Fragen?

Wie Sie den bisherigen Ausführungen entnehmen können, ist das Thema Hochwasserrisikomanagement recht vielschichtig woran zahlreiche Akteure beteiligt sind. Beispielhaft sind hier verschiedene Behörden wie Kommune, Kreis, Bezirksregierung oder das Landesministerium zu nennen. Aber auch andere Träger öffentlicher Belange wie die Wasserverbände oder der Katastrophenschutz spielen bei dieser Aufgabe eine wichtige Rolle. Somit sind wir als Stadtverwaltung nicht für alle Themenbereiche verantwortlich. Als bürgernahe Verwaltung stehen wir Ihnen aber trotzdem für alle Fragen gerne zur Verfügung. Möglicherweise können wir nicht jede einzelne Frage beantworten; aber wir finden auf jeden Fall den richtigen Ansprechpartner für Sie.