Abwasser/Stadtentwässerung

Gebühren/Satzungen/Vorschriften

Die Reinigung des Abwassers sowie der Betrieb von Kanalnetzten wird durch jährlich neu berechnete Gebühren finanziert. Dies bedeutet, dass die tatsächlich entstandenen Kosten ermittelt und auf alle Anschlussnehmer verteilt werden. Die Wasserverbände und Kommunen dürfen per Gesetz keinen Gewinn erwirtschaften und der städtische Kernhaushalt wird nicht belastet. Maßgeblich für die Schmutzwassergebühr ist der Frischwasserverbrauch des Anschlussnehmers. Die Werte werden vom Wasserversorger automatisch übermittelt. Zur Berechnung der Niederschlagswassergebühr wird die bebaute und versiegelte Fläche der Grundstücke mittels Luftbildaufnahmen ermittelt. Die aktuellen Gebühren entnehmen Sie bitte der Gebührentabelle.

Gebührentabelle 2024

Gartenbewässerung/Zisternen

Wer zur Gartenbewässerung die öffentliche Wasserversorgung nutzt, kann die somit nicht in den Kanal eingeleitete Menge gebührenmindernd abrechnen lassen. Der Antrag dazu ist schriftlich zu stellen, die Wassermengen sind durch einen geeichten privaten Wasserzähler zu dokumentieren und zum Ende des Kalenderjahres mitzuteilen. Ähnlich verhält es sich bei der Nutzung einer Regenwasserzisterne als Brauchwasserspeicher. Einerseits kann die Niederschlagswassergebühr verringert werden, andererseits muss selbstverständlich auch die Wassermenge mitgeteilt werden, welche über die Toiletten ins Kanalsystem geleitet wird. Zu beachten ist, dass diese Nutzung beim Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises angezeigt werden muss und die Bestimmungen der Trinkwasserverordnung eingehalten werden.

Antrag Nichttrinkwasseranlage

Info Nichttrinkwasseranlage OBK

Die Gebührenbescheide werden in Wipperfürth von der Stadtkasse erstellt.