Nebentätigkeiten
Ausgeübte Nebentätigkeit während der Amtszeit
An dieser Stelle gibt Bürgermeisterin Anne Loth Auskunft über die im Kalenderjahr 2023 ausgeübten Nebentätigkeiten während ihrer Amtszeit (§§ 7, 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz, §§ 49, 53 Landesbeamtengesetz NRW).
Die Auflistung liegt gemäß § 6 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes in der Zeit vom 12.02.2024 bis 11.03.2024 zur Einsichtnahme öffentlich im Rathaus aus.