Aufgaben und Stellung der Bürgermeisterin
Leitung der Verwaltung und Vorsitzende des Stadtrates
Die Bürgermeisterin ist kommunale Wahlbeamtin. Sie ist hauptamtlich tätig, leitet die Stadtverwaltung und regelt die Geschäftsverteilung. Dabei kann sie sich bestimmte Aufgaben vorbehalten und die Bearbeitung einzelner Angelegenheiten selbst übernehmen. Die Bürgermeisterin ist zugleich Vorsitzende des Stadtrates. Sie bereitet die Beschlüsse des Stadtrates und seiner Ausschüsse vor und führt sie unter Kontrolle des Rates und in Verantwortung ihm gegenüber durch. Sie entscheidet ferner in Angelegenheiten, die ihr vom Rat oder von den Ausschüssen zur Entscheidung übertragen sind. Der Bürgermeisterin obliegt außerdem die Erledigung aller Aufgaben, die ihr auf Grund gesetzlicher Vorschriften übertragen sind. Sie repräsentiert die Hansestadt und den Stadtrat bei öffentlichen Anlässen. Ist sie verhindert, übernehmen ihre ehrenamtlichen Stellvertreter die Aufgaben der Repräsentation. Die derzeitige Bürgermeisterin Anne Loth ist bei der Kommunalwahl am 13. September 2020 für die Dauer von 5 Jahren gewählt worden.