Wipperfürth als Arbeitgeber
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Familienfreundliche Rahmenbedingungen machen Ihnen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf möglich.
Aufgrund großzügiger Gleitzeitregelungen kann Ihre tägliche Arbeitszeit unter Beachtung der dienstlichen Belange flexibel gestaltet werden.
Gerade junge Menschen benötigen für Ihre Lebensplanung eine gewisse Sicherheit, die bei uns durch unbefristete Arbeitsverhältnisse gegeben ist.
Beschäftigte haben gem. § 11 TVöD ein tarifvertragliches Recht unter den im Tarifvertrag genannten Bedingungen Teilzeitarbeit zu vereinbaren. Gründe für eine Teilzeitarbeit können beispielsweise die Betreuung von Kindern unter 18 Jahren oder die Pflege eines Angehörigen sein.
Bei Beamten bestehen gem. § 63, 65a, 66 und 67 Landesbeamtengesetz NRW (LBG NRW) ebenfalls verschiedene gesetzlich geregelte Möglichkeiten Teilzeitarbeit zu leisten.