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Senioren

Vorsorge

 

In jedem Alter kann es passieren, dass man durch Unfall oder Krankheit nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern. In einer Vorsorgevollmacht kann für diesen Fall vorgesorgt werden. Mit diesem Dokument berechtige ich eine Person meines Vertrauens, an meiner Stelle in bestimmten Bereichen Entscheidungen treffen zu dürfen, insbesondere, wenn ich selber dazu nicht mehr in der Lage  bin. Damit am Lebensende in medizinisch- pflegerischer Hinsicht meine Wünsche berücksichtigt werden, ist die Anfertigung einer Patientenverfügung wichtig.

Der Ökumenische Hospizdienst und die Senioren- und Pflegeberatung beraten Sie gerne zum Thema Vorsorge.

Wenn Sie bei der Anfertigung eines Testaments Fragen haben, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt oder Notar.