Wo finde ich was?
Wohngeld
Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt.
Unterschieden wird nach:
- Mietzuschuss, wenn Sie Mieter von Wohnraum sind, oder
- Lastenzuschuss, wenn Sie als Eigentümer Ihr Eigenheim oder Ihre Eigentumswohnung selbst bewohnen.
Die entsprechenden Antragsvordrucke sind bei der Wohngeldstelle erhältlich.
Bei der Antragstellung sind grundsätzlich sämtliche Einkommensunterlagen aller zum Haushalt gehörenden Personen vorzulegen (z.B. Verdienstbescheinigungen, Rentenbescheide, Bescheide über Arbeitslosengeld I, etc.). Des Weiteren sollte der Mietvertrag mitgebracht werden.
Wohngeld wird frühestens ab dem 1. Monat bewilligt, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist.
Konkrete Fragen werden Ihnen gerne von den Sachbearbeiterinnen beantwortet.
Den Wohngeldproberechner finden Sie auf der Seite des Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes NRW
Weitere Synonyme
- Wohngeld
Ansprechpartner
Susanne Krause
Telefax: 02267 / 64-280
Mo, Mi - Fr 8.00 - 12.30 Uhr
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr
Di geschlossen
Michelle Buß
Telefax: 02267/64-311
Montag 8.00 - 12.30 Uhr
Dienstag geschlossen
Mi - Fr 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr