Wo finde ich was?

Wohngeld

Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt.
Unterschieden wird nach:
- Mietzuschuss, wenn Sie Mieter von Wohnraum sind, oder
- Lastenzuschuss, wenn Sie als Eigentümer Ihr Eigenheim oder Ihre Eigentumswohnung selbst bewohnen.

Die entsprechenden Antragsvordrucke sind bei der Wohngeldstelle erhältlich.

Bei der Antragstellung sind grundsätzlich sämtliche Einkommensunterlagen aller zum Haushalt gehörenden Personen vorzulegen (z.B. Verdienstbescheinigungen, Rentenbescheide, Bescheide über Arbeitslosengeld I, etc.). Des Weiteren sollte der Mietvertrag mitgebracht werden.

Wohngeld wird frühestens ab dem 1. Monat bewilligt, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist.


Konkrete Fragen werden Ihnen gerne von den Sachbearbeiterinnen beantwortet. 

Den Wohngeldproberechner finden Sie auf der Seite des Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes NRW
 

Weitere Synonyme

  • Wohngeld

Ansprechpartner

Susanne Krause

Sachbearbeiterin Wohngeld, Wohnungsbauförderung
Telefon: 02267 / 64-270
Telefax: 02267 / 64-280
Adresse: Marktplatz 1 Raum: 100
Erreichbarkeit
Mo, Mi - Fr 8.00 - 12.30 Uhr
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr
Di geschlossen

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Michelle Buß

Sachbearbeitung Wohngeld
Telefon: 02267/64-255
Telefax: 02267/64-311
Adresse: Marktplatz 1 Raum: 100
Erreichbarkeit
Montag 8.00 - 12.30 Uhr
Dienstag geschlossen
Mi - Fr 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr

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