Um die Sauberkeit im Stadtgebiet zu verbessern, hat der Bauausschuss am 13. September einstimmig die Anschaffung einer Kleinkehrmaschine befürwortet. Das Fahrzeug wird ab 2019 in einem zweiwöchigen Rhythmus schwerpunktmäßig im Stadtzentrum Gehwege, Schulhöfe, öffentliche Plätze, aber auch den Bahntrassen-Radweg reinigen.
Die bisherige Kehrpflicht der Grundstücksanlieger entfällt dann und wird von der Stadt für eine Jahresgebühr von ca. 50 Cent pro laufendem Meter Grundstückslänge durchgeführt.
Bis zur Lieferung der neuen Kehrmaschine ist jetzt zu Testzwecken ein Mietgerät in der Stadt unterwegs, um die ab 2019 geplanten Reinigungsstrecken abzufahren. Im Testbetrieb hat sich bereits herausgestellt, dass auf den Gehwegen parkende Autos die Arbeit behindern und die Halter mit einem Infokärtchen hierauf aufmerksam gemacht werden müssen. Auch muss die Reinigungsfolge an den Abfuhrplan des Müllentsorgers angepasst werden, damit herausgestellte Abfalltonnen nicht zu Hindernissen werden.
Die Kleinkehrmaschine ist regelmäßig auf fast 66 Kilometern Strecke und rund 44.000 m² Fläche im Reinigungseinsatz. Weitere Details hierzu können dem beigefügten Plan entnommen werden.
Der Stadtrat wird am 18. Dezember über die neue Gebührensatzung für die Gehwegreinigung beraten. Alle Gehwege, die ab 2019 dann durch die Kehrmaschine sauber gehalten werden, sind in der Satzung straßenweise aufgeführt. Hauseigentümer können dann feststellen, ob der Gehweg vor dem eigenen Grundstück weiterhin selbst sauber gehalten werden muss, oder ob das künftig mit Hilfe der neuen Kleinkehrmaschine durch die Stadt für sie erledigt wird.
Zu den möglichen Routen der Kleinkehrmaschine gelangen Sie hier.