Infos für Eltern mit schulpflichtigen Kindern

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Bei der gestrigen Konferenz der Landesminister mit der Bundeskanzlerin wurden erste Informationen zu einer behutsamen und schrittweisen Wiederaufnahme des Unterrichts an den Schulen mitgeteilt. Einige Punkte wurden in der 13. Schulmail des Schulministeriums NRW zwischenzeitlich konkretisiert:

  • Die Schulen in NRW sollen am 23. April 2020 für prüfungsvorbereitende Maßnahmen und Unterricht ausschließlich nur für die Schülerinnen und Schüler geöffnet werden, die in diesem Schuljahr noch Prüfungen zu absolvieren haben, weil sie Schulabschlüsse anstreben.
  • Die bisherige Notbetreuung wird fortgesetzt und in einem angemessenen Umfang auf weitere Bedarfs- und Berufsgruppen ausgeweitet.
  • Vorgesehen ist darüber hinaus, den Schulbetrieb an den Grundschulen am 4. Mai 2020 vorerst ausschließlich für den Jahrgang 4 wiederaufzunehmen.

Im Hinblick auf die Wiederaufnahme des Unterrichts in unseren städtischen Schulen hat das Regionale Gebäudemanagement (RGM) während der unterrichtsfreien Zeit in allen städtischen Schulen, Kitas und Turnhallen umfangreiche Grundreinigungen durchführen lassen und Spender für Desinfektionsmittel in den Gebäuden bereitgestellt. Die Reinigungsfirma ist bereits beauftragt, Kontaktflächen wie Tische, Stuhllehnen, Türklinken, Treppengeländer etc. mit einem desinfizierenden Reiniger täglich abzuwischen.