Geänderte Coronaschutzverordnung des Landes NRW tritt am 20.04.2020 in Kraft

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Wie bereits gestern seitens der Landesregierung angekündigt wurde, tritt am 20.04.2020 die geänderte Fassung der Coronaschutzverordnung in Kraft.

Danach dürfen Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von weniger als 800 Quadratmetern ab dem 20.04.2020 wieder öffnen, sofern sie bestimmte Maßnahmen ergreifen, die eine Ausbreitung des Coronavirus verhindern.

Der Betrieb von Restaurants, Gaststätten, Imbissen, Mensen, Kantinen, Kneipen, (Eis-)Cafés und anderen gastronomischen Einrichtungen ist weiterhin untersagt. Zulässig sind hierbei jedoch Abhol- und Lieferdienste.

Es gilt weiterhin das Kontaktverbot im öffentlichen Raum. Spiel- und Bolzplätze bleiben vorerst gesperrt.

Wir bitten um Beachtung. Für Ihre Mitwirkung und Ihr Verständnis bedanken wir uns ganz herzlich.