Corona-Virus: Weitere Änderungen treten heute (20.05.2020) in Kraft

|   HS Wipperfuerth HS Wipperfuerth HS Wipperfuerth

Heute (20.05.2020) treten erneut wesentliche Änderungen der Coronaschutzverordnung in Kraft, die zu einigen Lockerungen in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen führen.

Coronaschutzverordnung in der ab dem 20. Mai 2020 gültigen Fassung

Die Coronaschutzverordnung wurde aktualisiert. Neben kleineren Anpassungen und redaktionellen Änderungen beinhaltet sie nun unter anderem Klarstellungen für standesamtliche Trauungen und erlaubt das Picknicken. Das Grillen im öffentlichen Raum bleibt untersagt.

Der Betrieb von Tattoo- und Piercingstudios wurde wieder erlaubt. 

Die Regelungen zu atmungsintensiven Proben im Musikbereich wurden ebenso angepasst wie die Rahmenbedingungen für „kontaktgeneigte" Sportarten (z. B. Tennis). Die Nutzung von Fitnesscentern und Freibädern - Duschen und Umkleiden - wurde unter Auflagen erweitert.

Anlage Hygiene- und Infektionsschutzstandards zur CoronaSchVO ab 20. Mai 2020

Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang mit der Coronaschutzverordnung

-----

Coronaeinreiseverordnung in der ab dem 20. Mai 2020 gültigen Fassung

Die Geltungsdauer der Coronaeinreiseverordnung wurde bis einschließlich 5. Juni 2020 erweitert. Zudem wurde eine Klarstellung in Bezug auf das Staatenprivileg für Arbeitskräfte aus EU-Länder und weiteren Staaten vorgenommen.

Die Einreise für Personen, die aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland nach Nordrhein-Westfalen einreisen, war bereits in der Vorgängerversion der aktuellen Verordnung erleichtert worden.

-----

Coronabetreuungsverordnung in der ab dem 20. Mai 2020 gültigen Fassung

In der aktuellen Verordnung für den Bereich der Betreuungsinfrastruktur (CoronaBetrVO) wurde neben der erweiterten Geltungsdauer bis einschließlich 5. Juni 2020 und den Nutzungsmöglichkeiten für außerschulische Angebote eine ab dem 28. Mai 2020 geltende Regelung zur Erweiterung der Kindertagesbetreuung umgesetzt.

Anlage Tätigkeitsbereiche für die erweiterte Notfallbetreuung  zur Coronabetreuungsverordnung ab dem 23. April 2020

-----

Alle aktuell gültigen Rechtsverordnungen und Anlagen sind auch im Internet auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) zu finden.