Das Corona-Virus legt auch an Feiertagen keine Pause ein und deshalb gilt das Kontaktverbot gemäß Coronaschutzverordnung auch am Osterwochenende. Das Kreisordnungsamt, die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden sowie die Kreispolizeibehörde führen daher auch während des Wochenendes und an den anstehenden Feiertagen strenge Kontrollen durch. Bei Bedarf findet auch der Bußgeldkatalog Anwendung.
„In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass das Kontaktverbot insbesondere auch für Motorradfahrerinnen und -fahrer gilt, die das schöne Wetter oftmals für einen Ausflug nutzen. Sobald diese während einer Fahrpause eine Gruppe von mehr als zwei Personen bilden, liegt ein Verstoß gegen das Kontaktverbot vor, der mit einem Bußgeld geahndet wird“, sagt Landrat Jochen Hagt. Motorradfahrerinnen und –fahrer sollten daher bestenfalls zu Hause bleiben oder maximal zu zweit unterwegs sein.
Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des Oberbergischen Kreises vom 09.04.2020.
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