Die Landesregierung hat ein weitreichendes Kontaktverbot für Nordrhein-Westfalen per Rechtsverordnung erlassen, das ab Montag (23. März 2020) in Kraft tritt. Demnach werden Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen untersagt. Ausgenommen sind die Verwandten in gerader Linie, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen, die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen, zwingend notwendige Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen und dienstlichen sowie aus prüfungs- und betreuungsrelevanten Gründen. Die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs bleibt zulässig.
Zu beachten: Gemäß § 13 der CoronaSchVO gehen die Bestimmungen dieser Verordnung ggfs. widersprechenden und inhaltsgleichen Allgemeinverfügungen des Oberbergsichen Kreises und/oder der Hansestadt Wipperfürth vor, da es sich bei der CoronaSchVO um höherrangiges Recht handelt. Im Übrigen, insbesondere hinsichtlich darin verfügter weitergehender Schutzmaßnahmen, bleiben bereits erfolgte oder zukünftige Anordnungen des Oberbergischen Kreises und/oder der Hansestadt Wipperfürth unberührt.
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