Das Land NRW hat die Coronaschutzverordnung und den dazu gehörenden Bußgeldkatalog angepasst. Eine der wesentlichsten Änderungen ist, dass nun auch bei Supermärkten in einem Umkreis von 50 Metern keine Speisen mehr verzehrt werden dürfen (kein Aprilscherz!). Bei Imbissen war das auch bisher schon der Fall. Für Supermärkte gilt außerdem, dass sich dort pro 10 m² nur eine Person aufhalten darf. Wir bitten dringend um Beachtung!
geänderte Coronaschutzverordnung
#stayhome #ichbleibezuhause #WirBleibenZuhause