Am Montag, den 27.04.2020, treten erneut wesentliche Änderungen der Coronaschutzverordnung in Kraft.
Die Änderungen beinhalten u. a. eine Maskenpflicht im ÖPNV, in Arztpraxen, beim Einkaufen und beim Abholen von Speisen in der Gastronomie. Für Kinder gilt die Maskenpflicht ab dem Schulalter.
Nach wie vor die wichtigste und wirksamste Methode zur Eindämmung des Coronavirus ist, den Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten, auch wenn man eine Maske trägt. Deshalb gilt im öffentlichen Raum weiterhin das Kontaktverbot. Wir bitten um Beachtung.