Seit dem 07.07.2020 gilt eine neue Fassung der Coronaschutzverordnung. Demnach sind große Festveranstaltungen bis mindestens zum 31.10.2020 untersagt.
Mit großen Festveranstaltungen sind in der Regel
1. Volksfeste nach § 60b der Gewerbeordnung (einschließlich Kirmesveranstaltungen u.ä.),
2. Stadt-, Dorf- und Straßenfeste,
3. Schützenfeste,
4. Weinfeste,
5. ähnliche Festveranstaltungen
gemeint.
Coronaschutzverordnung, gültig seit dem 07.07.2020
Anlage "Hygiene- und Infektionsschutzstandards, gültig seit dem 02.07.2020
Bußgeldkatalog zur Coronaschutzverordnung, gültig seit dem 02.07.2020
Coronaeinreiseverordnung, gültig seit dem 07.07.2020
Wir empfehlen Ihnen, die neue Corona-Warn-App des Robert-Koch-Instituts auf Ihrem Smartphone zu installieren. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten der Bundesregierung.
Bitte halten Sie auch weiterhin die Abstands- und Hygieneregeln ein und verwenden Sie eine Mund-Nase-Bedeckung, soweit dies erforderlich und/oder vorgeschrieben ist. Die Corona-Pandemie ist leider noch immer nicht vollständig überstanden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung!