Corona-Virus: Änderung der Coronaschutzverordnung und der Coronaeinreiseverordnung

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Seit dem 07.07.2020 gilt eine neue Fassung der Coronaschutzverordnung. Demnach sind große Festveranstaltungen bis mindestens zum 31.10.2020 untersagt.

Mit großen Festveranstaltungen sind in der Regel

1. Volksfeste nach § 60b der Gewerbeordnung (einschließlich Kirmesveranstaltungen u.ä.),

2. Stadt-, Dorf- und Straßenfeste,

3. Schützenfeste,

4. Weinfeste,

5. ähnliche Festveranstaltungen

gemeint.

Coronaschutzverordnung, gültig seit dem 07.07.2020

Anlage "Hygiene- und Infektionsschutzstandards, gültig seit dem 02.07.2020

Bußgeldkatalog zur Coronaschutzverordnung, gültig seit dem 02.07.2020

Coronaeinreiseverordnung, gültig seit dem 07.07.2020

Wir empfehlen Ihnen, die neue Corona-Warn-App des Robert-Koch-Instituts auf Ihrem Smartphone zu installieren. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten der Bundesregierung.

Bitte halten Sie auch weiterhin die Abstands- und Hygieneregeln ein und verwenden Sie eine Mund-Nase-Bedeckung, soweit dies erforderlich und/oder vorgeschrieben ist. Die Corona-Pandemie ist leider noch immer nicht vollständig überstanden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung!