Corona-Virus: Änderung der Coronaschutzverordnung und der Coronaeinreiseverordnung

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Ab dem 15.07.2020 gilt eine neue Fassung der Coronaschutzverordnung.

"In der Coronaschutzverordnung werden durch die aktuellen Änderungen die Personengrenzen für Veranstaltungen erhöht. Das betrifft vor allem Feste aus besonderem Anlass, insbesondere Hochzeiten, die bei Sicherstellung der Kontaktnachverfolgung der Teilnehmenden nun mit bis zu 150 Personen gefeiert werden dürfen. Gleiches gilt für Beerdigungen. Bei Kultur- und sonstigen Veranstaltungen wird der Schwellenwert, ab dem ein Hygienekonzept vorgelegt werden muss, von 100 auf 300 Personen angehoben. Die Personenbegrenzung beim Kontaktsport in der Halle wird von zehn auf 30 Personen erhöht. Auch die zulässige Zuschauerzahl wird von 100 auf 300 erhöht", so das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW.

"Wichtige Änderungen gibt es auch zur Einreise aus Risikogebieten: In der Coronaeinreiseverordnung wird ab sofort dem Umstand Rechnung getragen, dass ausreichende Testkapazitäten vorhanden sind, um die prinzipiell gewünschten Testungen der Einreisenden und Rückreisenden aus den vom Robert-Koch-Institut festgelegten Risikoländern durchzuführen. Die Ausnahmen von der Quarantänepflicht wurden dementsprechend reduziert. Insbesondere werden Beschäftigte aus „kritischen Infrastrukturen“, die nun ihren Sommerurlaub in einem Risikogebiet verbringen, nicht mehr automatisch von der Quarantänepflicht ausgenommen, sondern nur nach einem negativen Test. Dasselbe gilt, wenn im Risikogebiet ein Verwandtenbesuch erfolgt ist", so die Erläuterungen des Ministeriums zur aktuellen Fassung der Coronaeinreiseverordnung.

Coronaschutzverordnung, gültig ab dem 15.07.2020

Anlage "Hygiene- und Infektionsschutzstandards, Stand 15.07.2020

Bußgeldkatalog zur Coronaschutzverordnung, gültig seit dem 02.07.2020

Coronaeinreiseverordnung, gültig ab dem 15.07.2020

Wir empfehlen Ihnen, die neue Corona-Warn-App des Robert-Koch-Instituts auf Ihrem Smartphone zu installieren. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten der Bundesregierung.

Bitte halten Sie auch weiterhin die Abstands- und Hygieneregeln ein und verwenden Sie eine Mund-Nase-Bedeckung, soweit dies erforderlich und/oder vorgeschrieben ist. Die Corona-Pandemie ist leider noch immer nicht vollständig überstanden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung!