Corona-Virus: Änderung der Coronaschutzverordnung, der Coronaeinreiseverordnung und der Coronabetreuungsverordnung

|   HS Wipperfuerth HS Wipperfuerth HS Wipperfuerth

Die Landesregierung hat jeweils neue Fassungen der Coronaschutzverordnung, Coronabetreuungsverordnung und der Coronaeinreiseverordnung beschlossen. Die Änderungen treten am Mittwoch, den 16.09.2020, in Kraft.

· CoronaSchutzVO (samt Anlage)

· CoronaBetreuungsVO und

· CoronaEinreiseVO

Bußgeldkatalog zur Coronaschutzverordnung, Stand 01.09.2020

Coronaschutzverordnung

Künftig sind mehr Zuschauer im Amateur- und Breitensport in Nordrhein-Westfalen erlaubt. Zudem gibt es neue Regeln für Zuschauer bei bundesweiten Teamsportveranstaltungen. Bei mehr als 1.000 Zuschauern gilt eine Obergrenze von 20 % der Kapazität der Sportstätte. Zuschauer sind nicht erlaubt, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner am Austragungsort größer gleich 35 ist.

Die Teilnehmergrenze für Kontaktsport beträgt in der Halle 30 Personen.

Die Maskenpflicht wurde bis zum 30.09.2020 verlängert.

Coronabetreuungsverordnung

Es besteht Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände, jedoch nicht mehr im Unterricht.

Coronaeinreiseverordnung

Es gilt weiterhin:
Die geltende Coronaeinreiseverordnung für Nordrhein-Westfalen verpflichtet Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem vom RKI benannten Risikogebiet aufgehalten haben, sich grundsätzlich unverzüglich nach ihrer Wiedereinreise in eine 14-tägige Absonderung in der eigenen Häuslichkeit oder einer anderen geeigneten Unterkunft zu begeben und sich beim zuständigen Gesundheitsamt zu melden.

Ausnahmen:

  • negatives Testergebnis
  • direkte Durchreise ohne Übernachtung
  • grenzüberschreitender Personen- und Warentransport
  • triftiger Einreisegrund für 72 Stunden

Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeiten behandelt.

 

Wir empfehlen Ihnen, die Corona-Warn-App des Robert-Koch-Instituts auf Ihrem Smartphone zu installieren. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten der Bundesregierung.

Bitte halten Sie auch weiterhin die Abstands- und Hygieneregeln ein und verwenden Sie eine Mund-Nase-Bedeckung, soweit dies erforderlich und/oder vorgeschrieben ist. Die Corona-Pandemie ist leider noch immer nicht vollständig überstanden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung!