Zu Ostern werden vielerorts traditionell Osterfeuer entzündet. Hierbei sollten einige Verhaltensregeln beachtet werden, damit aus der schönen Tradition keine Gefahr für Mensch und Tier entsteht.
Bitte beachten Sie: Brauchtumsfeuer sind anmeldepflichtig! Wenn Sie in diesem Jahr ein Osterfeuer entfachen möchten, können Sie die Anmeldung noch bis zum 12.04.2019 bei Frau Delling im Ordnungsamt einreichen.
Weitere Informationen und das Anmeldeformular inkl. Merkblatt erhalten Sie hier.