Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass voraussichtlich bereits in den nächsten Wochen verschiedene geeignete Stellen für Bannerwerbung im Stadtgebiet ausgewiesen werden können. Das städtische Ordnungsamt befindet sich derzeit in Abstimmungsgesprächen mit anderen zuständigen Behörden, die in dieser Angelegenheit zwingend einbezogen werden müssen. Sobald die nötigen Zustimmungen vorliegen, wird die Stadtverwaltung die zulässigen Bereiche für zukünftige Bannerwebung veröffentlichen.
Wussten Sie das?
Erfahrungsgemäß werden beispielsweise Brückengeländer gerne genutzt, um Banner zu Werbezwecken aufzuhängen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass eine Gefährdung des Straßenverkehrs unbedingt zu vermeiden ist. Insbesondere in großen Kreuzungsbereichen kann das Anbringen von Bannern einen unzulässigen Eingriff in den Straßenverkehr darstellen, da mit großen Bannern das Ziel verfolgt wird, Aufmerksamkeit zu erzeugen. Wird die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer*innen von der Straße weg gelenkt, steigt in der Regel die Unfallgefahr. Sobald die Polizeibehörde diesbezüglich einschreitet, hat die Stadtverwaltung keinen Spielraum mehr, Banner an einer gefährlichen Stelle zu dulden. Dies kann beispielsweise auch an privaten Gartenzäunen oder Mauern der Fall sein. Je nach Größe des Banners ist eine Genehmigung der Unteren Bauaufsicht erforderlich.
Bei Rückfragen hierzu steht Ihnen die zuständige Sachbearbeiterin im Ordnungsamt, Frau Jennifer Delling, gerne zur Verfügung. Sie können Frau Delling telefonisch unter der Rufnummer 02267/64-205 oder per E-Mail an jennifer.delling@wipperfuerth.de erreichen.
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