Wo finde ich was?

Zweitwohnungssteuer

 

Für dieses Anliegen vereinbaren Sie bitte einen Termin mit dem Bürgerservice. Dies können Sie  online unter www.wipperfuerth.de.

 

Die Zweitwohnungssteuer wird nach den Bestimmungen der örtlichen Zweitwohnungsteuersatzung erhoben.

Steuerpflichtig ist, wer neben seiner Hauptwohnung eine Zweitwohnung im Stadtgebiet innehat.
Auch Mobilheime, Wohn- und Campingwagen sind steuerpflichtig.

Die Steuer beträgt jährlich 15 % des Mietwertes bzw. der Pacht (einschl. Nebenkosten) bei vermieteten Objekten. Bei Eigentum bemisst sich die Zweitwohnungsteuer nach der der Vergleichsmiete oder der Jahresrohmiete nach § 79 Bewertungsgesetz x 15 %.

Das Formular zur Anmeldung Zweitwohnungsteuer finden Sie unter Erklärungsbogen.

Weitere Synonyme

  • Campingplatz
  • Nebenwohnsitz
  • Zweitwohnung
  • Zweitwohnungssteuer

Ansprechpartner

Anita Gegner

Sachbearbeiterin Steueramt
Telefon: 02267 / 64-422
Telefax: 02267 / 64-439
Adresse: Lüdenscheider Straße 48 Raum: 14
Erreichbarkeit
Mo - Fr 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr

E-Mail senden