Wo finde ich was?
Jugendgerichtshilfe
Schwierigkeiten bei Straffälligkeit?
Probleme mit der Polizei oder bei Gericht?
Die Jugendgerichtshilfe wird aufgrund des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) und Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) in alle Strafverfahren gegen Jugendliche (14 bis 18 Jahre) und Heranwachsende (18 bis 21 Jahre) einbezogen.
Sie bietet den betroffenen Personen die Möglichkeit von entsprechender Beratung und Betreuung nach einer Straftat oder vor, während und ggf. nach einer gerichtlichen Verhandlung.
Gleichzeitig soll die Jugendgerichtshilfe die Staatsanwaltschaft und das Gericht über die Persönlichkeitsentwicklung des/der Betroffenen informieren und in Zusammenarbeit mit den Beteiligten Lösungsmöglichkeiten und ggf. erzieherische Maßnahmen erarbeiten.
Weitere Synonyme
- Jugendgerichtshilfe
Ansprechpartner
Robert Mantsch
Telefax: 02267 / 64-516
Mo - FR 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung