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Ehrenamtliche Vormundschaften

Ehrenamtliche Vormundschaftenfür Minderjährige

Kinder unter 18 Jahren stehen unter der elterlichen Sorge, die in der Regel von den Eltern getragen wird. Manche Kinder stehen nicht (mehr) unter der elterlichen Sorge. Die Gründe dafür sind vielschichtig, komplex und sehr individuell: beispielsweise der Entzug der elterlichen Sorge durch das Familiengericht, das Ruhen der elterlichen Sorge bei beispielsweise unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen oder der Tod beider Elternteile. Die Kinder benötigen in diesem Fall einen Vormund, der die gesamte elterliche Sorge oder Teile dessen übertragen bekommt.

Ein Vormund macht sich für diese Kinder stark, trifft verantwortungsvoll Entscheidungen und bietet Kontinuität und Verlässlichkeit im Leben der Kinder. Es gibt insgesamt vier Formen, in denen die Vormundschaft wahrgenommen werden kann: - Amtsvormundschaft (Jugendamt) - Vereinsvormundschaft (rechtsfähiger Verein) - Berufsvormundschaft (natürliche Person, die die Vormundschaft beruflich führt) - ehrenamtliche Vormundschaft bzw. Einzelvormundschaft (natürliche Person, die die Vormundschaft ehrenamtlich führt).

Durch eine Reform des Vormundschaft- und Betreuungsrechts, die zum 01. Januar 2023 in Kraft getreten ist, wurde die Führung einer Vormundschaft durch eine geeignete ehrenamtliche Person in den Fokus gerückt. Ehrenamtliche Personen sind als Vormund mit gleicher Eignung demnach den anderen drei Vormundschaftsformen vorzuziehen.

Als ehrenamtlicher Vormund können unterschiedliche Personen tätig werden:

- bürgerschaftliche bzw. sozial engagierte Personen
- Pflegeeltern
- nahestehende Familienangehörige eines Kindes oder Jugendlichen
- Vertrauenspersonen aus dem nahen sozialen Umfeld eines Kindes oder Jugendlichen

Aufgaben eines Vormundes:
- Rechtliche Vertretung der Interessen des Kindes
- Förderung der persönlichen Entwicklung
- Unterstützung in Bildung und Schule
- Verwaltung finanzieller Angelegenheiten
- Kooperation mit verschiedenen Ämtern
- Sicherung des Kindeswohls
- Persönliche Kontakte mit dem Mündel (mind. einer pro Monat) sowie die Teilnahme an Terminen des Mündels, um sich für seine / ihre Belange einzusetzen.

Die Aufgabe der Vormundschaftskoordination ist in erster Linie die Gewinnung von engagierten und interessierten Bürgerinnen und Bürgern aus Wipperfürth zur Übernahme einer ehrenamtlichen Vormundschaft. Anschließend folgt die Prüfung der Eignung der interessierten Personen sowie die Schulung und damit die Vorbereitung auf die Ausübung der Aufgaben und Pflichten, die mit einer Vormundschaft einhergehen.

Für die Übernahme einer ehrenamtlichen Vormundschaft wird keine spezifische Grundqualifikation oder Ausbildung benötigt. Der Vormund sollte Kompetenzen in der Beziehungsgestaltung mit Kindern, aber auch in den Kontakten mit Behörden, Gerichten und anderen Dritten mitbringen. Grundlegend sind außerdem ausreichend zeitliche Ressourcen sowie eine grundsätzliche Vereinbarkeit mit Familie und Beruf. Neben der Vorbereitung durch die Schulungen gibt es regelmäßige Beratungsangebote und Austauschmöglichkeiten, die bei Bedarf in Anspruch genommen werden können. Haben Sie Fragen zu diesem Ehrenamt oder Interesse an der Übernahme einer ehrenamtlichen Vormundschaft? Dann melden Sie sich gerne jederzeit bei der Koordinierungsstelle.

Informationen finden Sie auch im Flyer Ehrenamtliche Vormünder.

 

Weitere Synonyme

  • Amtsvormundschaften
  • Ehrenamtliche Vormundschaften
  • Vormundschaften

Ansprechpartner

Lisa Krugmann

Koordination Vormundschaften / Koordination Frühe Hilfen
Telefon: 02267 / 64-523
Telefax: 02267 / 64-516
Adresse: Wupperstraße 12 Raum: 3.08
Erreichbarkeit
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Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr
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